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Frühstartrente 2027: Was Du für Dein Kind wissen musst

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Ganz fertig ist die Reform damit aber noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor daraus geltendes Recht wird.Die Idee: Ab dem 6. Geburtstag zahlt der Staat künftig 10 Euro im Monat in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot Deines Kindes ein.Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027 – mit rückwirkender Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 bereits ab 2026.Die Frühstartrente steht dabei nicht für sich allein: Sie ist eng verzahnt mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das zeitgleich die klassische Riester-Rente ablösen soll.In diesem Artikel zeige ich Dir, was genau geplant ist – und warum ich zwei Punkte daran für besonders wichtig halte.

Warum der Staat jetzt handelt

Weil die Menschen immer älter werden und gleichzeitig weniger Kinder geboren werden, gerät das gesetzliche Rentensytem stark unter Druck und muss dringend entlastet werden.Die Frühstartrente setzt hier einen klaren Anreiz für den privaten, kapitalgedeckten Vermögensaufbau. Und zwar so früh wie möglich, damit möglichst viel Zeit bleibt, um von den langfristig attraktiven Wertentwicklungschancen der Kapitalmärkte zu profitieren.

Strukturell ist die Frühstartrente eng mit dem neuen Altersvorsorgedepot verzahnt:

Sobald Dein Kind volljährig wird, geht das Frühstartrente-Depot bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen in ein gefördertes Altersvorsorgedepot (Nachfolger der "Riesterrente") über.

Kein Allheilmittel- aber ein wichtiger Impuls

Ganz ehrlich: 10 Euro im Monat werden die Rentenlücke Deines Kindes nicht schließen. Das sollte klar sein. Deshalb würde ich die Frühstartrente auch nicht als Lösung für die Altersvorsorge bezeichnen.


Der eigentliche Wert liegt woanders: Im Beginnen.Wer schon mit 6 Jahren ein Depot eröffnet, das über Jahrzehnte am Kapitalmarkt investiert ist, nutzt einen sehr wirksamen und damit wertvollen Hebel: Zeit.Für mich ist die Frühstartrente deshalb vor allem eins: Ein psychologischer Türöffner.Sie bringt Familien dazu, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und legt schon im Kindesalter das Fundament für einen langfristigen Vermögensaufbau.Ein Nebeneffekt, den ich nicht unterschätzen würde:Wer sich mit dem Depot des eigenen Kindes beschäftigt und dazu beraten lässt, kommt automatisch mit dem Kapitalmarkt in Berührung – und das stärkt ganz nebenbei die eigene Finanzkompetenz und vermutlich die der ganzen Familie.

Das Wichtigste in Kürze

Vorab: Die folgenden Eckpunkte stammen aus dem Regierungsentwurf. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, sind im Detail noch Änderungen möglich.

Wer profitiert?

Kinder ab Jahrgang 2020, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und für die Kindergeld gezahlt wird.

Die Frühstartrente startet zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021, für den Jahrgang 2020 wird die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt.Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der in dem jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet.

Wieviel zahlt der Staat?

Ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlt der Bund monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ein. Über die maximale Förderdauer von 12 Jahren ergibt das eine Summe von 1.440 Euro.

Wohin fließt die Förderung?

In einen sogenannten Standarddepot-Vertrag. Diese Verträge sind streng reguliert: Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1 % gedeckelt und die Anbieter dürfen keinerlei Abschluss- oder Vertriebskosten erheben.

Wenn kein Depot eröffnet wird, geht nichts verloren. Der Staat legt das Geld dann kollektiv über die Deutsche Bundesbank am Kapitalmarkt an. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt ein zertifiziertes Depot eröffnet wird, wird die Förderung plus Erträge dann dem eigenen Depot automatisch gutgeschrieben. Auch nach Erreichen der Volljährigkeit können die Förderungen plus Erträge noch bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ("Altersvorsorgedepot") ausgezahlt werden. 

Kann zusätzlich eingezahlt werden?

Ja. Eltern, Großeltern oder auch Dritte können das Depot flexibel aufstocken – bis maximal 6.840 Euro pro Kalenderjahr.

Wie verhält es sich steuerlich?

Erträge im Depot – also Kursgewinne, Zinsen und Dividenden – bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter.

Ab wann darf ausgezahlt werden?

Grundsätzlich ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Kapital ist zweckgebunden für die Altersvorsorge vorgesehen.

 

Warum die Altersgrenze meiner Meinung nach ein Vorteil ist

 

Viele werden jetzt sagen: Erst ab 65 an das Geld zu kommen, ist doch ein Nachteil. Ich sehe das anders.

Genau diese Zweckbindung schützt Dein Kind später vor sich selbst. Das Geld kann nicht mit 20 für das erste Auto verkonsumiert werden und auch nicht mit 30 für die Traumreise.Es bleibt  im Depot und arbeitet, bis es tatsächlich für die Altersvorsorge gebraucht wird.In finanziellen Dingen ist oft genau das entscheidend: Nicht der fehlende Zugriff auf das Geld ist das Problem, sondern die Versuchung, es vorzeitig auszugeben. Diese Versuchung nimmt die Frühstartrente von vornherein aus dem Spiel.

Wo das Modell an seine Grenzen stößt

Trotzdem bleibt: Ohne zusätzliche eigene Einzahlungen wird die Förderung allein die Rentenlücke nicht schließen. Und weil die 10 Euro im Monat fest gedeckelt sind und nicht mit der Inflation steigen, verliert der staatliche Zuschuss über die Jahre real an Wert. Die Frühstartrente ist ein Anfang – kein Ersatz für eine durchdachte Vorsorgeplanung und eigene Anstrengung.

Was ist jetzt zu tun?

Für Euch als Eltern ändert sich erstmal wenig: Ihr müsst nichts tun, damit Euer Kind von der Förderung profitiert – die kollektive Anlage bei der Bundesbank beginnt automatisch.Wollt Ihr die Geldanlage jedoch aktiv steuern oder zusätzlich investieren, solltet Ihr ein eigenes zertifiziertes Depot eröffnen, sobald die ersten zertifizierten Angebote am Markt verfügbar sind.


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