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KfW-Programm 358: Zinsgünstiger Ergänzungskredit für Deine energetische Sanierung

Du planst, Dein Eigenheim in Köln oder dem Rheinland energetisch zu sanieren? Dann könnte das KfW-Programm 358 für Dich interessant sein. Ich erkläre Dir, was hinter dem Programm steckt, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst – und wo es in der Praxis hakt.

Was ist das KfW-Programm 358?

Das KfW-Programm 358, offiziell „BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus", ist ein zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Der Kredit wird aus Bundesmitteln bezuschusst und ergänzt eine bereits bewilligte Zuschussförderung.

Mit diesem Programm kannst Du beispielsweise den Einbau einer neuen Heizung, die Dämmung Deines Hauses oder neue Fenster finanzieren – sofern Du bereits einen Zuschussbescheid erhalten hast.
 

Was ist ein Zuwendungsbescheid?

Bevor du den Ergänzungskredit beantragen kannst, brauchst du einen Zuwendungsbescheid – aber was ist das eigentlich?

Wenn Du für Deine energetische Sanierung einen Zuschuss beantragst, prüft die zuständige Stelle (KfW oder BAFA) Deinen Antrag. Wird er genehmigt, erhältst Du einen offiziellen Bescheid: Bei der KfW heißt er Zuschusszusage, beim BAFA Zuwendungsbescheid. Dieses Dokument bestätigt, dass Dir der Zuschuss in einer bestimmten Höhe zusteht.
 
Erst wenn dieser Bescheid vorliegt, kannst Du den Ergänzungskredit beantragen – und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage.
 

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick

Merkmal Details
Maximaler Kreditbetrag Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
 
Finanzierungsanteil Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Haushaltseinkommen Maximal 90.000 Euro pro Jahr
 
Laufzeit 4 bis 35 Jahre möglich
 
Zinsbindung Bis zu 10 Jahre
Sondertilgung Kostenfrei ab 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindung
 

 

Für wen ist das Programm interessant?

Das KfW-Programm 358 richtet sich speziell an Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, deren Haushaltseinkommen nicht mehr als 90.000 Euro beträgt.

Für Familien im Raum Köln, Bergisch Gladbach oder Leverkusen kann das attraktiv sein: Wenn Du bereits eine Zuschussförderung für Deine energetische Sanierung zugesagt bekommen hast, kannst Du mit dem Ergänzungskredit die restlichen Kosten zinsgünstig finanzieren.

Typische Anwendungsfälle:

  • Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe
  • Dachdämmung oder Fassadendämmung
  • Einbau neuer, energieeffizienter Fenster

Wichtig: Keine Doppelförderung – Zuschüsse müssen zurückgeführt werden

Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Du kannst dieselben Kosten nicht doppelt fördern lassen – also nicht gleichzeitig über einen Zuschuss und einen zinsgünstigen Kredit.

Was bedeutet das konkret? Wenn Du den Ergänzungskredit beantragst, wird der bereits zugesagte Zuschuss vom maximal möglichen Kreditbetrag abgezogen.
 
Ein Beispiel: Deine Sanierung kostet 50.000 Euro. Du hast einen Zuschuss von 15.000 Euro bewilligt bekommen. Der Ergänzungskredit kann dann maximal 35.000 Euro betragen.
 
Aber: Der Zuschuss wird erst nach Durchführung der Modernisierung ausgezahlt. Wenn Du den Zuschussbetrag nicht aus Eigenkapital vorfinanzieren kannst,  kannst Du den Zuschussbetrag über den Kredit zwischenfinanzieren. Das heißt, du bekommst zunächst den vollen Betrag als Kredit ausgezahlt. Sobald der Zuschuss ausgezahlt wird, musst Du diesen Betrag jedoch unverzüglich über eine Sondertilgung zurückführen – spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses. Für diese verpflichtende Sondertilgung gilt ausnahmsweise kein Mindestbetrag.
 

Was Du beachten musst: Zwei Hürden in der Praxis

So attraktiv das Programm klingt – in der Praxis gibt es zwei wesentliche Punkte, die Du kennen solltest:

1. Erst der Zuschussbescheid, dann der Kredit

Du kannst den Ergänzungskredit erst beantragen, wenn der Zuwendungsbescheid von KfW oder BAFA bereits vorliegt.

Das klingt logisch, führt aber zu zeitlichen Verzögerungen: Bis der Bescheid kommt, können Wochen oder sogar Monate vergehen. Wenn Dein Handwerker aber zeitnah starten möchten, brauchst Du eventuell eine Zwischenfinanzierung – was zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet.

2. Nicht jede Bank bietet das Programm an

Das KfW-Programm 358 muss über einen Finanzierungspartner (also eine Bank) beantragt werden.

Die Herausforderung: Nicht alle Banken bieten das Kreditprogramm an. Gerade wenn Du nur den Ergänzungskredit benötigst – ohne ein zusätzliches Baudarlehen – lohnt sich der Aufwand für manche Banken schlicht nicht. Der bürokratische Aufwand steht für sie in keinem Verhältnis zum Ertrag.

 

Mein Fazit

Das KfW-Programm 358 kann eine sehr gute Möglichkeit für Eigenheimbesitzer in Köln und dem Rheinland sein, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Die zinsgünstigen Konditionen und die Kombination mit der Zuschussförderung können die Finanzierung deutlich erleichtern.

Allerdings ist die Beantragung nicht ganz unkompliziert. Wenn Du unsicher bist, ob das Programm für Dich passt, oder wenn Du Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Bank brauchst, melde Dich gerne bei mir. Ich helfe Dir, die beste Finanzierungslösung für Dein Sanierungsvorhaben zu finden.

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