Du hast vor Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen und fragst Dich jetzt, ob Du das Guthaben irgendwie für Dein geplantes Eigenheim in Köln oder dem Rheinland nutzen kannst? Die gute Nachricht: Ja, das geht! Die weniger gute Nachricht: Das Thema ist leider etwas komplexer.
In diesem Artikel erkläre ich Dir, wie Du Dein Riester-Guthaben für den Immobilienkauf einsetzen kannst und worauf Du achten solltest.
Grundsätzlich kannst Du Guthaben aus verschiedenen Riester-Produkten für Dein Eigenheim nutzen:
Die Entnahme für eine selbstgenutzte Immobilie ist bei allen Varianten grundsätzlich möglich – die genauen Bedingungen können sich aber unterscheiden. In der Praxis begegnen mir bei der Baufinanzierung im Raum Köln und dem Bergischen Land am häufigsten Riester-Rentenversicherungen und Riester-Bausparverträge.
Wenn Du Dein Riester-Guthaben für den Hauskauf nutzen möchtest, hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Bei dieser Variante kündigst Du Deinen Riestervertrag komplett und lässt Dir das Guthaben auszahlen. Der Haken: Du musst die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile, die Du über die Jahre erhalten hast, zurückzahlen.
Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis:Bei dieser Variante bekommst Du das komplette Guthaben ausgezahlt – ohne Abzug von Zulagen oder Steuervorteilen. Klingt erstmal besser, oder? Der Haken kommt aber später: Es wird ein sogenanntes Wohnförderkonto für Dich eröffnet.
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Dich führt. Hier wird der entnommene Betrag fiktiv verbucht und dann jährlich mit 2 % verzinst – bis zu Deinem Rentenbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen wir das Beispiel meiner Kundin: Sie entnimmt 15.329 € förderunschädlich. Dieser Betrag wird dann fiktiv auf dem Wohnförderkonto verbucht und mit 2 % pro Jahr verzinst. Nach 33 Jahren (bis zum Rentenbeginn meiner Kundin) ist das Wohnförderkonto auf etwa 30.000 € angewachsen.
Hier wird es wichtig: Wenn Du Deine Immobilie vor Rentenbeginn verkaufst oder nicht mehr selbst nutzt, muss das Wohnförderkonto sofort versteuert werden. Du musst den bis dahin aufgelaufenen Betrag versteuern – und zwar ohne den 30 %-Rabatt der Sofortversteuerung.
Pauschal lässt sich das nicht sagen – es hängt von Deiner individuellen Situation ab. Faktoren wie Dein Alter, Dein aktueller und erwarteter Steuersatz, die Höhe des Guthabens und Deine Lebensplanung spielen eine Rolle.
Im Beispiel meiner Kundin sah die vereinfachte Rechnung so aus:
| Förderunschädlich | Förderschädlich | |
|---|---|---|
| Auszahlung | 15.329 € | 8.937 € |
| Steuern bei Rentenbeginn | -6.300 € | 0 € |
| Zinsersparnis (weniger Darlehen nötig) | +4.366 € | 0 € |
| Ergebnis | 13.395 € | 8.937 € |
In ihrem Fall war die förderunschädliche Variante die bessere Wahl – aber das muss nicht für jeden gelten.
Das Thema Wohnriester ist komplex, keine Frage. Aber wenn Du ein Eigenheim im Raum Köln, Leverkusen oder dem Bergischen Land planst und einen Riestervertrag besitzt, solltest Du diese Option zumindest prüfen, denn Dein Riesterguthaben könnte Dein Eigenkapital erhöhen und damit gegebenenfalls die Gesamtfinanzierung günstiger machen.