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Wohnriester: So nutzt du dein Riester-Guthaben für den Hauskauf

Du hast vor Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen und fragst Dich jetzt, ob Du das Guthaben irgendwie für Dein geplantes Eigenheim in Köln oder dem Rheinland nutzen kannst? Die gute Nachricht: Ja, das geht! Die weniger gute Nachricht: Das Thema ist leider etwas komplexer.

In meiner täglichen Arbeit als Finanzierungsberater erlebe ich immer wieder, dass Kundinnen und Kunden überrascht sind, wenn ich ihnen erkläre, wie ihr Riester-Guthaben als Eigenkapital in die Baufinanzierung einfließen kann. Noch überraschter sind sie allerdings, wenn ich ihnen vom sogenannten Wohnförderkonto erzähle – einem Bestandteil der Wohnriesterförderung, den viele nicht kennen. Das Wohnförderkonto löst später im Ruhestand eine Steuerzahlung aus.
 

In diesem Artikel erkläre ich Dir, wie Du Dein Riester-Guthaben für den Immobilienkauf einsetzen kannst und worauf Du achten solltest.

Was ist Wohnriester überhaupt?

Der Begriff „Wohnriester" beschreibt die Möglichkeit, angespartes Riester-Guthaben für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden. Das kann bedeuten:
 
  • Du entnimmst das Guthaben, um es als Eigenkapital in deine Baufinanzierung einzubringen
  • Du tilgst damit ein bestehendes Immobiliendarlehen
  • Du nutzt einen Riester-Bausparvertrag, der direkt für den Immobilienkauf konzipiert ist

Welche Riester-Vertragsformen gibt es?

Grundsätzlich kannst Du Guthaben aus verschiedenen Riester-Produkten für Dein Eigenheim nutzen:

  • Riester-Bausparverträge (z.B. bei LBS, Schwäbisch Hall)
  • Riester-Fondssparpläne
  • Riester-Rentenversicherungen
  • Riester-Banksparpläne

Die Entnahme für eine selbstgenutzte Immobilie ist bei allen Varianten grundsätzlich möglich – die genauen Bedingungen können sich aber unterscheiden. In der Praxis begegnen mir bei der Baufinanzierung im Raum Köln und dem Bergischen Land am häufigsten Riester-Rentenversicherungen und Riester-Bausparverträge.

 

Zwei Wege zum Eigenheim: Förderunschädlich vs. förderschädlich

Wenn Du Dein Riester-Guthaben für den Hauskauf nutzen möchtest, hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Die förderschädliche Kündigung

Bei dieser Variante kündigst Du Deinen Riestervertrag komplett und lässt Dir das Guthaben auszahlen. Der Haken: Du musst die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile, die Du über die Jahre erhalten hast, zurückzahlen.

Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis:
 
Eine Kundin hatte einen Riester-Bausparvertrag mit einem Guthaben von 15.329 €. Davon entfielen 1.592 € auf staatliche Zulagen. Die geschätzten Steuervorteile über die Jahre lagen bei etwa 4.800 €.
 
Auszahlung bei förderschädlicher Kündigung: 15.329 € - 1.592 € (Zulagen) - 4.800 € (Steuervorteile) = 8.937 €
 
Das ist deutlich weniger als das ursprüngliche Guthaben – und nach der Auszahlung ist das Thema Riester für Dich erledigt.
 

2. Die förderunschädliche Entnahme

Bei dieser Variante bekommst Du das komplette Guthaben ausgezahlt – ohne Abzug von Zulagen oder Steuervorteilen. Klingt erstmal besser, oder? Der Haken kommt aber später: Es wird ein sogenanntes Wohnförderkonto für Dich eröffnet.

Das Wohnförderkonto – oft übersehen

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Dich führt. Hier wird der entnommene Betrag fiktiv verbucht und dann jährlich mit 2 % verzinst – bis zu Deinem Rentenbeginn.

Was bedeutet das konkret?

Nehmen wir das Beispiel meiner Kundin: Sie entnimmt 15.329 € förderunschädlich. Dieser Betrag wird dann fiktiv auf dem Wohnförderkonto verbucht und mit 2 % pro Jahr verzinst. Nach 33 Jahren (bis zum Rentenbeginn meiner Kundin) ist das Wohnförderkonto auf etwa 30.000 € angewachsen.

Dieser Betrag muss dann im Ruhestand versteuert werden. Du hast dabei zwei Optionen:
 
 Option A – Sofortversteuerung: Du versteuerst nur 70 % des Betrags auf einen Schlag. 30.000 € × 0,7 = 21.000 € × 30 % (angenommener Steuersatz) = 6.300 € Steuern
 
Option B – Verteilte Versteuerung über 25 Jahre: 30.000 € ÷ 25 Jahre = 1.200 € pro Jahr × 30 % = 360 € Steuern jährlich Über 25 Jahre: 9.000 € Steuern
 
Die Sofortversteuerung ist also meist die günstigere Wahl – aber Du benötigst das Geld dann auch auf einen Schlag.
 

Was passiert bei Verkauf der Immobilie?

Hier wird es wichtig: Wenn Du Deine Immobilie vor Rentenbeginn verkaufst oder nicht mehr selbst nutzt, muss das Wohnförderkonto sofort versteuert werden. Du musst den bis dahin aufgelaufenen Betrag versteuern – und zwar ohne den 30 %-Rabatt der Sofortversteuerung.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Du innerhalb von vier Jahren (bei Verkauf) bzw. einem Jahr (bei Auszug) eine neue selbstgenutzte Immobilie kaufst oder einen Geldbetrag in Höhe des fiktiven Guthabens auf dem Wohnförderkonto in einen anderen Riestervertrag einzahlst, kannst Du die Besteuerung vermeiden.
 

Welche Variante ist besser?

Pauschal lässt sich das nicht sagen – es hängt von Deiner individuellen Situation ab. Faktoren wie Dein Alter, Dein aktueller und erwarteter Steuersatz, die Höhe des Guthabens und Deine Lebensplanung spielen eine Rolle.

Im Beispiel meiner Kundin sah die vereinfachte Rechnung so aus:

  Förderunschädlich Förderschädlich
Auszahlung 15.329 € 8.937 €
Steuern bei Rentenbeginn -6.300 € 0 €
Zinsersparnis (weniger Darlehen nötig) +4.366 € 0 €
Ergebnis 13.395 € 8.937 €

 

In ihrem Fall war die förderunschädliche Variante die bessere Wahl – aber das muss nicht für jeden gelten.

Fazit

Das Thema Wohnriester ist komplex, keine Frage. Aber wenn Du ein Eigenheim im Raum Köln, Leverkusen oder dem Bergischen Land planst und einen Riestervertrag besitzt, solltest Du diese Option zumindest prüfen, denn Dein Riesterguthaben könnte Dein Eigenkapital erhöhen und damit gegebenenfalls die Gesamtfinanzierung günstiger machen.

Das Wichtigste, was Du mitnehmen solltest: Bei der förderunschädlichen Entnahme bekommst Du zwar mehr Geld – aber das Wohnförderkonto sorgt für eine nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand. Das ist nicht schlimm, wenn Du vorher davon weißt und es einplanen kannst.
 
Wenn Du unsicher bist, welche Variante für Dich die richtige ist, können wir das gerne gemeinsam prüfen. In einem Gespräch können wir Deine individuelle Situation durchrechnen und die beste Lösung für deine Baufinanzierung finden.


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