Ein neues Haus ist für viele Familien kaum noch bezahlbar. Gebrauchte Immobilien sind oft günstiger im Kaufpreis – brauchen aber häufig eine energetische Sanierung, bevor sie zu einem gemütlichen Zuhause werden. Genau hier setzt die KfW-Förderung 308 an, besser bekannt als „Jung kauft Alt". Zum 3. August 2026 hat die KfW das Programm noch einmal deutlich verbessert: höhere Kredithöchstbeträge und ein flexiblerer Weg zur energetischen Sanierung. In diesem Beitrag zeige ich Dir, für wen sich das Programm eignet, was sich geändert hat und worauf Du achten solltest.
Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die noch kein eigenes Wohneigentum besitzen und eine bestehende Immobilie kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen. Die Immobilie muss sich in der Energieeffizienzklasse F,G oder H befinden und in den nächsten Jahren energetisch saniert werden. Außerdem müssen die Einkommensgrenzen der KFW eingehalten werden, dazu aber gleich mehr.
Zwei Neuerungen finde ich besonders wichtig, weil sie das Programm für viele Familien deutlich verbessern.
Höhere Kredithöchstbeträge: Die maximale Kredithöhe wurde je nach Kinderzahl angehoben:
Flexiblere Sanierungswege: Bisher musste die Immobilie in einem Zug mindestens auf den Effizienzhaus-Standard 85 EE (oder Effizienzhaus Denkmal EE) saniert werden. Seit der Neuerung reicht alternativ auch ein festes Paket aus Einzelmaßnahmen, das Du innerhalb von 54 Monaten umsetzt:
Heizungstausch (mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke.
Das macht die Anforderungen an die Sanierung deutlich flexibler, weil Du nicht zwingend den Effizienzhausstandard erfüllen musst und sie außerdem auch schrittweise angehen kannst, statt alles auf einmal stemmen zu müssen.
Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland – Kaufpreis inklusive Grundstück. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Antrags laut Energieausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein, also energetisch eher schwach dastehen.
Für die Sanierung – egal ob als Komplettsanierung oder als Einzelmaßnahmen-Paket – musst Du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einbinden. Diese Person prüft vorab die Möglichkeiten und bestätigt später die Umsetzung.
Kinder im Haushalt: Mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 Jahren muss bei Antragstellung in Deinem Haushalt leben.
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht übersteigen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung – bei einem Antrag 2026 also die Jahre 2024 und 2023.
Kein bestehendes Wohneigentum: Weder Du noch Dein Partner oder Deine Partnerin dürfen bereits selbstgenutztes, vermietetes oder leerstehendes Wohneigentum in Deutschland besitzen.
Eigentumsanteil und Selbstnutzung: Du musst mindestens 50 Prozent Miteigentümer der Immobilie werden und dort mindestens fünf Jahre selbst wohnen.
Jede Person kann diese Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.
Bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren lag der Sollzins zuletzt (27.08.2026) bei 0,53 Prozent – deutlich unter dem, was Du für ein klassisches Bankdarlehen aktuell zahlst. Das kann den Unterschied machen, ob sich ein Kauf- und Sanierungsvorhaben für Dich realisieren lässt oder nicht.
Wichtig dabei: Die aktuell gültigen Konditionen findest Du immer unter kfw.de – der oben genannte Wert ist eine Momentaufnahme und keine feste Zusage für die Zukunft.
So könnte das in der Praxis aussehen: Die Eheleute Mustermann haben zwei Kinder und bisher kein eigenes Wohneigentum. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 98.000 Euro – die Einkommensgrenze bei zwei Kindern (100.000 Euro) wird also eingehalten.
|
Position |
Betrag |
|---|---|
|
Kaufpreis |
400.000 € |
|
Kaufnebenkosten |
48.280 € |
|
Sanierungskosten |
150.000 € |
|
Gesamtkosten |
598.280 € |
|
Eigenkapital |
98.280 € |
|
Benötigtes Darlehen |
500.000 € |
Die Finanzierung könnte so aufgeteilt werden:
Zusammen ergibt das eine Gesamtrate von 2.033,82 Euro im Monat. Ohne das KfW-Programm 308 wäre die Finanzierung rund 350 Euro im Monat teurer.
Für den energetischen Teil der Sanierung könnte Familie Müller zusätzlich Zuschüsse von KfW und BAFA beantragen und diese als Sondertilgung in die Finanzierung einbringen.
Förderfähig sind beim KfW 308 ausschließlich die Kaufkosten, nicht die Sanierungskosten. Deshalb lässt sich das Programm nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombinieren, das ebenfalls den Kauf finanziert.
Für die Sanierung selbst gibt es aber eigene Fördertöpfe: Sanierst Du in einem Zug zum Effizienzhaus-Standard 55, kommt zum Beispiel das KfW-Programm 261 infrage. Gehst Du den Weg über Einzelmaßnahmen, lassen sich diese einzeln über KfW- oder BAFA-Zuschüsse fördern [INTERNER LINK: Bundesförderung effiziente Gebäude BEG].
Genau hier liegt aus meiner Sicht die größte Stolperfalle des Programms. Wenn Du die Modernisierung nicht in einem Zug, sondern schrittweise angehen möchtest und die späteren Maßnahmen nicht komplett aus vorhandenem Eigenkapital bezahlen kannst, dann muss die Finanzierung der späteren Einzelmaßnahmen von Anfang an mitgedacht werden.
Kläre schon vor dem Kauf mit Deiner Bank, ob und in welchem Umfang eine Nachfinanzierung der späteren Sanierungsschritte möglich ist. Tust Du das nicht, läufst Du Gefahr, dass sich die Modernisierung später nicht mehr finanzieren lässt. Dann erfüllst Du die Fördervoraussetzungen nicht mehr – und die KfW kann den Zinssatz des Darlehens nachträglich anpassen oder das Darlehen schlimmstenfalls kündigen.
Timing beim Antrag: Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden. Unterschreibst Du den Kaufvertrag vorher, ist die Förderung futsch. Ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage ist dagegen unproblematisch.
Kein Rechtsanspruch: Auf die Förderung besteht kein Anspruch. Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die detaillierten und vollständigen Förderbestimmungen kannst Du direkt auf der Seite der KFW nachschlagen.
Mit den Änderungen zum 3. August 2026 ist „Jung kauft Alt" für Familien attraktiver geworden – höhere Kreditbeträge und die Möglichkeit, die Sanierung in Etappen anzugehen. Genau diese Flexibilität bringt aber auch eine neue Aufgabe mit sich: Die späteren Sanierungsschritte von Anfang an sauber zu planen.
Wenn Du überlegst, eine sanierungsbedürftige Immobilie zu kaufen, dann melde Dich gerne bei mir – wir schauen uns gemeinsam an, ob „Jung kauft Alt" für Dich infrage kommt und wie sich die Finanzierung inklusive Sanierung am besten aufstellen lässt.